Wolfgang’s Fahrschule © 2016
Klasse B197
Ab dem 01.04.2021 gilt eine neue Regelung, die erlaubt, dass der
Führerschein auf einem Elektro-/Automatikfahrzeug gemacht
werden kann, jedoch aber auch für das Führen eines
Schaltfahrzeugs gültig ist.
Möglich wird dies durch die Fahrerausbildung nach Abschluss der
Grundausbildung:
•
Mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) praktische Ausbildung
auf Ausbildungsfahrzeugen mit manuellem Schaltgetriebe.
•
15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts),
aber keine Prüfung!!!
Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein?
Bisherige Klasse B:
•
Die Prüfungsfahrt kann wie bisher auf Fahrzeugen mit
manueller Schaltung absolviert werden. Es werden dann auch
im Führerschein keine Schlüsselzahlen eingetragen.
•
Die Prüfungsfahrt wird auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe
absolviert - jedoch wird dann im Führerschein die
Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Folge ist eine
Beschränkung der Fahrerlaubnisklasse B auf
Automatikfahrzeuge. Dieses gilt auch im europäischen
Ausland.
Neue Schlüsselzahl B197:
•
Beim Erwerb der Klasse B (Neuregelung B197) absolviert der
Fahrschüler die Ausbildung auf Automatikfahrzeugen und
erhält die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltung fahren zu
dürfen.
•
Dies sind zusätzliche mindestens 10 Ausbildungseinheiten auf
Schaltfahrzeugen, welche aber in die Ausbildung integriert
werden.
Auch neu ist:
•
Wer bereits eine Beschränkung mit der Schlüsselzahl 78 im
Führerschein eingetragen hat, kann diese durch die Schulung
auf Schaltfahrzeugen im Sinne von B197 ohne Praxisprüfung
austragen lassen und kann danach Schaltfahrzeuge fahren.
•
Somit ergeben sich mehrere Möglichkeiten einen
Führerschein der Klasse B zu erwerben:
- altherkömmlich auf Schaltwagen (keine Beschränkungen)
- altherkömmlich auf Automatik (ggf. später Schlüsselzahl
78 gegen B197 tauschen)
- neue Kombi-Ausbildung B197
Beschränkungen bei B 197:
Wer eine Erweiterung auf eine andere Fahrerlaubnisklasse
machen möchte. welche die Fahrerlaubnisklasse B als Basis
voraussetzt (z.B. die Klasse BE) und die Prüfungsfahrt mit einem
Fahrzeug mit Automatik-Schaltgetriebe macht, bekommt bei der
Erweiterungsklasse die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Dies kann
aber verhindert werden, wenn die Prüfungsfahrt mit einem
Schaltfahrzeug abgelegt wird oder die Schlüsselzahl B197 durch
das Ablegen einer praktischen Prüfung ausgetragen wird.
Warum „schneller, einfacher, besser“?
•
einfacheres Umsetzen der Ausbildungsinhalte, da sie weniger
komplex sind. Somit weniger Stress und Überforderung des
Fahrschülers in der Ausbildung.
•
schnellere Erfolgserlebnisse und somit weniger
Ausbildungszeit.
•
ohne Mehrkosten für die zusätzliche Ausbildung auf
Schaltfahrzeugen, da dies integriert ist. Voraussichtlich sogar
günstiger, da die Prüfung und die Ausbildung „einfacher“
wird.
•
Umweltschutz: Der Automatikführerschein ist die Zukunft!!
Bessere Beschleunigung, weniger Verschleiß, bessere Abgas-
werte und somit schonender für die Umwelt.